Trauerspende

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Trauerspende für den Tierschutz


«In Gedenken Gutes tun»  – das wünschen sich viele Verstorbene zu Lebzeiten oder auch Hinterbliebene. Mit einer Trauerspende an den Schweizer Tierschutz STS setzen Sie ein besonderes Zeichen und zeigen sich gleichzeitig solidarisch mit Tieren in Not.

Hund der auf einer Bank steht und in ein Tal mit See blickt.

Wie ist das Vorgehen bei einer Trauerspende für den Schweizer Tierschutz STS? 

  1. Bitte informieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, damit wir die Trauerspende richtig zuordnen können: Wir benötigen Name und Adresse der verstorbenen Person, um sie, falls eingetragen, in unserer Datenbank löschen zu können.
  1. Bitte teilen Sie uns auch die Adresse der Trauerfamilie mit, damit wir Ihnen eine Übersicht der eingegangenen Spenden zustellen können.
  1. Geben Sie in der Todesanzeige das Spendenkonto des STS an, zusammen mit dem Vermerk: «im Gedenken an (Name des/der Verstorbenen)»

Beispiel Vermerk Trauerspende in einer Todesanzeige:

«In Gedenken an den Verstorbenen / die Verstorbene bitten wir anstelle von Blumen um eine Spende an den Schweizer Tierschutz STS.
Spendenkonto: 40-33680-3, IBAN: CH16 0900 0000 4003 3680 3,
Vermerk: Trauerfall «Vorname + Name der verstorbenen Person»

Trauerspenden können auch online erfolgen.
Bitte geben Sie im Feld «Spendenzweck» den Namen der/des Verstorbenen an.

QR-Einzahlungsschein

QR-Einzahlungsscheine mit eingedrucktem Spendenzweck können gerne bei uns angefordert werden.

Schreiben Sie uns hierfür eine E-Mail an: sts@tierschutz.com

Möchten Sie die Kollekte dem STS spenden?

Besprechen Sie Ihren Wunsch am Vorbereitungsgespräch für die Beerdigung oder Abdankungsfeier. Die Administration der Kirchgemeinde wird die gesammelte Kollekte an den Schweizer Tierschutz STS überweisen. Im Zahlungsvermerk bitten wir um die Adresse der Trauerfamilie und den Namen der verstorbenen Person.

Kontoangaben:

Schweizer Tierschutz STS
40-33680-3
IBAN: CH16 0900 0000 4003 3680 3

Der Schweizer Tierschutz STS ist als gemeinnützige Institution anerkannt. Spenden aller Art, also auch Trauerspenden, sind im Rahmen der kantonalen Steuergesetzgebungen abzugsberechtigt.

Schweizer Tieschutz STS

Telefon 061 365 99 99
sts@tierschutz.com