Schweine
Das Schwein
Schweinemast
Die Schweinehaltung in der Schweiz ist schon seit mehreren Jahren rückläufig, weil weniger Schweinefleisch, dafür aber mehr Geflügelfleisch konsumiert wird. Hingegen sind die Tierzahlen pro Betrieb seit den 2000er Jahren um mehr als das doppelte gewachsen: von etwas über 100 auf über 240 Tiere pro Betrieb! Etwa zwei Drittel der Tiere dürfen in tierfreundlichen Ställen leben und erhalten regelmässig Auslauf. Der STS unterstützt diese Haltungen ausdrücklich. Das andere Drittel der Tiere hat jedoch gerade mal die gesetzlichen Mindestanforderungen zur Verfügung. In der Schweinehaltung sind Zucht und Mast zwei sehr unterschiedliche Teil-Produktionen. Sauen leben häufig in Gruppen bis zum Abferkeln; von da an sind sie mit ihren Jungen allein.
Die Kleinen werden nach etwa 4−5 Wochen auf einen Mastbetrieb umgesiedelt, wo sie dann etwa 4 Monate lang bis zur Schlachtreife gemästet werden. Für die Mutter hingegen beginnt der Kreislauf von neuem. Auf diese Weise wird eine Muttersau bis zu 2.5 Mal pro Jahr trächtig.
Auch in der Schweinehaltung geht die Tendenz zu mehr Tieren pro Betrieb und zu einer zunehmenden Industrialisierung/Mechanisierung. So wird vermehrt das Frühabsetzen der Ferkel mit anschliessendem Säugen am Futterautomaten praktiziert. Sogenannte AFP-Ringe (Arbeitsteilige Ferkelproduktion) haben mehrere teilnehmende Betriebe, wobei ein einzelner Betrieb wiederum nur einen Teil der Tiere beherbergt z.B. säugende Muttersauen oder Galtsauen (= nicht tragende Sauen). Die Tiere werden nach Erledigung ihrer Aufgaben von einem Betrieb zum nächsten transportiert.
Probleme in der Schweinemast sind häufig Schwanzbeissen aufgrund fehlender Beschäftigungs-möglichkeiten oder verschmutzte Tiere in ungenügend strukturierten Buchten. Dies wiederum führt zu Verletzungen, Infektionen und anschliessendem Antibiotikaeinsatz. Auch hat sich das Gewicht der Tiere bis zur Schlachtung in den letzten zehn Jahren stetig erhöht, von etwa 100 kg auf bis zu 120 kg. Dies führt in den Ställen zu beengten Platzverhältnissen am Ende der Schweinemast.
Trotz allem hat der STS im Bereich der Schweinehaltung in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten viel erreicht. Als erster Meilenstein konnte ein Verbot der Fixierung von Muttersauen in den Abferkelbuchten („Kastenstände“) durchgesetzt werden. Eine Muttersau muss sich in der Abferkelbucht jederzeit frei drehen können, und vor dem Abferkeln muss Beschäftigungsmaterial in Form von Langstroh zur Verfügung stehen.
Auf diese Weise kann die Sau ihren Trieb zum Nestbau einigermassen ausleben. Ausserdem ist das Kürzen der Schwänze (zum Verhindern von Schwanzbeissen) verboten und die Kastration männlicher Ferkel darf nur unter Narkose geschehen. Zudem müssen sich alle Schweine jederzeit mit Stroh, Raufutter oder anderem gleichwertigem Material beschäftigen können und die Haltung auf Vollspaltenböden ist unzulässig. Die Einzelhaltung von Schweinen ist mit der Ausnahme von Zuchtebern verboten. Diese müssen aber Kontakt zu anderen Tieren haben können.
Für Labeltiere konnte der STS zusammen mit der Transportbranche erreichen, dass den Tieren − aufgrund der höheren Lebendgewichte − auf Transporten und im Schlachthof mehr Platz als die minimal geforderte Fläche zur Verfügung steht.
In erfolgreicher Zusammenarbeit mit den Inhabern tierfreundlicher Label und Detaillisten kann der STS zurzeit über 1’500 Schweinebetriebe auf privatrechtlicher Basis regelmässig kontrollieren. Dennoch muss auch für die verbleibenden Haltungen das Vorhandensein von strukturierten Ställen mit Auslauf ins Freie das Ziel sein.
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