Hybridkatzen in der Schweiz
Der Handel mit Hybridkatzen – Kreuzungen aus Haus- und Wildkatzen – boomt, vor allem wegen ihres exotischen Aussehens. Doch die Haltung von Bengal- und anderen Hybridkatzen überfordert Katzenhalterinnen und -halter oft sehr schnell. Im Freilauf kommt es häufig zu massiven Konflikten mit anderen Katzen, in der Wohnung lassen sie sich aufgrund ihres grossen Beschäftigungs- und Bewegungsdrangs nicht tiergerecht halten. Der Schweizer Tierschutz STS rät von der Haltung von Hybridkatzen ab und fordert strengere Auflagen für Zucht und Haltung.
Die Vorschriften zur Zucht und Haltung von Hybridkatzen, so wie sie derzeit in der Schweiz bestehen, greifen nicht. Wenn keine genetische Analyse des Wildkatzenanteils möglich ist, macht es keinen Sinn, die Vorgaben zur Haltung darauf abzustützen. Aus diesem Grund fordert der STS, dass die gesetzlichen Vorschriften verschärft und angepasst werden. Das Halten von Hybridkatzen muss bewilligungspflichtig werden, egal welcher Generation sie angehören. Ausserdem soll ein obligatorischer Sachkundenachweis dafür sorgen, dass sich zukünftige Halter über die hohen Haltungsansprüche vor dem Kauf der Hybridkatzen bewusst werden.
Bild oben: Bengalkatze
Mehr Informationen und die neue STS-Publikation «Hybridkatzen in der Schweiz» finden Sie hier: